Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich
Geschäftsgegenstand von newsbooster.ch (betrieben durch die Kamano GmbH, nachfolgend Newsbooster genannt) ist die digitale Verbreitung von Pressetexten, -bildern und -grafiken sowie Audiobeiträgen. Die Betreiberin betätigt sich hierbei als Transporteur der Texte, Bilder, Grafiken. Newsbooster nutzt hierbei als Distributionskanäle: Satellit, E-Mail, Online-Datenbanken sowie die Verbreitung per Telefax. Eine redaktionelle Überprüfung oder redaktionelle Bearbeitung findet nicht statt. Verantwortlich für den Inhalt ist der Nachrichtengeber; er hat sein Material frei von Rechten Dritter zu liefern. Eventuelle Nutzungsbeschränkungen sind vom Nachrichtengeber bei der Auftragserteilung schriftlich mitzuteilen. Für die Einhaltung der Nutzungsbeschränkungen durch die Abnehmer haftet Newsbooster nicht. Der Nachrichtengeber hat Newsbooster von Ansprüchen Dritter freizuhalten und Newsbooster etwaige Schäden und Kosten einschliesslich der Kosten für die Rechtsverteidigung gegen Ansprüche Dritter zu ersetzen. Ungeachtet der Tatsache, dass Newsbooster das Material nicht überprüft oder bearbeitet, behält sich Newsbooster vor, das Material unter besonderen Umständen nicht zu verbreiten, insbesondere dann nicht, wenn dieses offenkundig in grober Weise gegen Recht und Sitte verstösst.
§2 Haftung
Newsbooster hat keinen Einfluss darauf, dass ein Abnehmer die empfangene Leistung seinerseits überprüft und bearbeitet; hierfür ist eine Haftung von Newsbooster ausgeschlossen. Newsbooster ist nicht verpflichtet, über die Aufforderung zur Unterlassung hinaus die Verbreitung von Material bei Nutzern zu unterbinden. Auf Verlangen ist Newsbooster jedoch bereit, Ansprüche gegen Dritte an den Kunden abzutreten.
§3 Versand und Zeitverzögerungen
Grundsätzlich ist Newsbooster um schnellstmögliche Verbreitung des Materials bemüht, gemäss gewünschtem Versanddatum des Auftraggebers. Versände werden auschliesslich von Montag bis Freitag durchgeführt. An Wochenenden sowie nationalen Feiertagen findet kein Versand statt. Wird als Versanddatum beispielsweise ein Feiertag ausgewählt wird dieser am nächsten regulären Arbeitstag verarbeitet.
§3.1 Zahlung via Kreditkarte
Die Verbreitung des Materials erfolgt gemäss gewünschtem Versanddatum des Auftraggebers, jedoch aber erst nach erfolgtem Zahlungseingang. Es obliegt dem Auftraggeber die erfolgreiche Zahlung zu überprüfen.
§3.2 Zahlung via Rechnung
Bei Zahlungsweise via Rechnung erfolgt der Versand frühstens am Folgetag des Zahlungseinganges bzw. am nächst möglichen Arbeitstag. Das durch den Auftraggeber angegebene Versanddatum wird somit hinfällig.
§3.3 Express Produkte
Bei Expressprodukten ist eine Zahlung ausschliesslich via Kreditkarte möglich. Die Verbreitung des Materials erfolgt gemäss gewünschtem Versanddatum des Auftraggebers. Eine Verbreitung des Materials gleichentags bedingt den Auftragseingang bis spätestens 16 Uhr sowie nach Zahlungseingang des geschuldeten Betrages. Aufträge welche nach 16 Uhr eintreffen werden am nächst möglichen Arbeitstag versandt.
Eingehendes Material wird in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs bei Newsbooster unter Berücksichtigung der Verteilerkapazität bearbeitet. Bei nicht-digitalisierter Anlieferung wird das Material von Newsbooster digitalisiert; für die hierbei etwa entstehende Zeitverzögerung oder entstehenden Bearbeitungsfehler haftet Newsbooster nicht, es sei denn, dass mindestens grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Entsprechendes gilt auch bei digitaler Anlieferung.
§3.4 Versand-Kontingente
Mit dem Versand-Kontingent erwirbt der Kunde die in der Auftragsbestätigung vermerkte Einheit für mehrere Versände. Die Bezahlung erfolgt in dem vom Kunden gewählten Zahlungsart im Voraus. Nach vollständigem Zahlungseingang erhält der Kunde per E-Mail die Zugangsadresse (URL) sowie einen Kontingent-Code, welcher den Kunden bei Übermittlung des Pressetextes im Auftragsform anzugeben hat. Zum erworbenen Versand-Kontingent zählen nur Versände, welche via spezieller Zugangsadresse (URL) an Newsbooster übermittelt werden. Übermittlungen von Pressetexten via anderen Zugangsadressen, gelten als normale Bestellungen und können nicht rückwirkend mit dem Kontingent in Abzug gebracht werden. Die erworbenen Versände müssen bis dem in der Auftragsbestätigung genannten Datum übermittelt werden. Nicht genutzte Einheiten verfallen vollumfänglich am Tage des genannten Datums. Eine Rückerstattung oder Gutschrift nicht genutzer Einheiten ist somit nicht möglich. Sobald das Versand-Kontingent vollständig aufgebraucht ist, wird der Kunde per E-Mail darüber informiert.
§3.5 Google News
Die Verbreitung des Pressetextes via Google News kann als Erweiterung bei Bestellung durch den Kunden gewählt werden. Als qualifizierter Partner von Google News verbreitet Newsbooster den Pressetext via Google News. Im Normalfall wird der Pressetext dann bei Google News Schweiz publiziert. Je nach Auslastung von Google News beträgt die Publikationsdauer bis zu 10 Tagen dauern oder die Publikation findet nur via organischem Google Search Index statt. Newsbooster hat keinen Einfluss ob ein Pressetext bei Google News oder im organischen Google Search Index publiziert und/oder aufgenommen wird. Der Kunde kann somit keine Minderung des Preises geltend machen, sollte die Publikation nur im organischen Google Search Index stattfinden.
§4 Haftung
Die Haftung von Newsbooster ist unter anderem ausgeschlossen bei:
- zeitlichen Verzögerungen im Distributionskanal, aus welchen Gründen auch immer;
- Unmöglichkeit der Leistung aus technischen Gründen im Distributionskanal;
- Bearbeitung des Materials durch den Empfänger oder andere nachgeschaltete Dritte;
- zeitlichen Verzögerungen sowie Bearbeitungsverzögerungen bei Verbreitung im Ausland;
- bei weiterer Bereitstellung oder Verbreitung durch den Nutzer trotz Aufforderung zur Unterlassung.
§5 Gültigkeit und Änderungen der AGB
Newsbooster behält sich die Festlegung der Bürozeiten und deren jederzeitige Änderung vor. Es gilt jeweils die aktuelle auf newsbooster.ch publizierte Version der AGB, welche jederzeit von Newsbooster ohne Ankündigung jederzeit geändert werden können.
§6 Preise und Bezahlung
Der Inserent bezahlt Newsbooster für seine Leistungen die im Vertrag festgelegte Vergütung. Sämtliche Preise verstehen sich in CHF und zuzüglich MwSt. sowie allfälllige weitere Steuern, Abgaben und Gebühren. Die Verrechnung von Forderungen des Inserenten mit Ansprüchen von Newsbooster ist ausgeschlossen. Die Bezahlung erfolgt durch die vom Kunden gewählten Zahlungsweise.
§7 Besondere Bestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Werden einzelne Bestimmungen des Vertrages von einem zuständigen Gericht als ungültig oder als nicht rechtskräftig angesehen, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen davon nicht berührt. Die Parteien werden in einem solchen Fall eine Vereinbarung treffen, welche die betreffende Bestimmung durch eine wirksame, wirtschaftlich möglichst gleichwertige Bestimmung ersetzt.
§8 Gerichtsstand
Newsbooster ist eine Dienstleistung der Kamano GmbH, daher ist der Gerichtsstand am Sitz der Kamano GmbH Für Inserenten mit ausländischem Wohn- bzw. Geschäftssitz gilt Uster als Betreibungsort und als ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren. Als Verfahrenssprache vereinbaren die Parteien Deutsch.
§9 Anwendbares Recht
Der Vertrag zwischen den Parteien unterliegt ausschliesslich schweizerischem Recht.
Letzte Aktualisierung: 24. Juni 2010


